Pegelregelung auf der Enz – im Landkreis Ludwigsburg

Die Enz durchfließt den Landkreis Ludwigsburg von Westen nach Osten. Sie bietet vielen auch seltenen Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause. Auf dem Wasser, am Ufer und auf den Kiesbänken leben störungsempfindliche Vogelarten wie Eisvogel, Flussuferläufer und Wasseramsel.

In den Pflanzenteppichen wie dem Flutendem Hahnenfuss suchen vor allem viele Insektenlarven und Jungfische Schutz. Aber auch unter der Wasseroberfläche herrscht reges Treiben. Im Kies der Flachwasserzonen laichen seltene Fischarten wie Strömer, Schmerle, Nase und Barbe. Auch zwischen den Steinen der Kiesbänke leben sehr viele empfindliche Kleintiere.

Aber auch der Mensch sucht in den letzten Jahren zunehmend Erholung in der Natur und auf bzw. an der Enz. Ein Anliegen aller sollte es sein, einerseits die Enz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten, gleichzeitig aber auch für die Naturgenießer und Erholungssuchenden das Bootsfahren weiterhin zu ermöglichen.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat daher eine Rechtsverordnung mit Regelungen für ein naturverträgliches Bootsfahren erlassen. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

An den Bootseinstiegsstellen weisen Schilder auf die schutzwürdige Tier- und Pflanzenwelt sowie die Bestimmungen der Enzverordnung hin. Zudem hat das Landratsamt ein Faltblatt herausgegeben, in dem die Enz und die neuen Regelungen vorgestellt werden. Das Faltblatt erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg sowie in den Bürgermeisterämtern Mühlacker, Vaihingen/Enz, Oberriexingen, Markgröningen, Bietigheim-Bissingen, Besigheim und Walheim. Von uns erhalten Sie dieses Faltblatt ebenfalls, wenn Sie auf der Enz im Landkreis Ludwigsburg unterwegs sind.

Die Regelungen für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in der Übersicht nach Streckenabschnitten:

Die Rechtsverordnung gilt von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Bad am Viadukt in Bietigheim-Bissingen.

Die einzelnen Regelungen im Überblick: Streckenabschnitte:

1.: Landkreisgrenze bei Roßwag bis Vaihingen, Seemühle

Befahrungsverbot: vom 01. Mai bis 30. September

2: Vaihingen, Freibad bis Bietigheim-Bissingen, Sägmühle

wasserstandsabhängige Regelungen wie folgt:

• vom 01. Mai bis 30. September:

Bei einem Wasserstand zwischen 45 cm und 64 cm ist die Befahrung nur mit einer geführten Tour möglich. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Deutschen Kanuverbandes (DKV).

• ganzjährig:

Befahrungsverbot bei einem Pegelstand unter 45 cm.

Maßgebend für den Wasserstand ist der Tagesmittelwert des Vortages am Pegel Vaihingen. Dieser ist vor jeder Tour unter Pegeltelefon 0 70 42 / 17 111 zu erfragen.

Enzregelung: siehe Rechtsverordnung Enz.
Pegel im Internet: Landesanstalt für Umwelt
Faltblatt zur Pegelregelung auf der Enz: Flyer Enz