Pegelregelung auf der Enz – im Landkreis Ludwigsburg

Die Enz durchzieht den Landkreis Ludwigsburg von Westen nach Osten und formt mit ihren naturnahen Ufern, Kiesbänken und Flachwasserbereichen eine der ökologisch wertvollsten Flusslandschaften der Region. Sie ist Lebensraum für zahlreiche – teils seltene und störungsempfindliche – Tier- und Pflanzenarten.

Auf dem Wasser, an den Ufern und auf Kiesinseln leben Vogelarten wie Eisvogel, Flussuferläufer und Wasseramsel. In dichten Beständen des Flutender Hahnenfuß finden Insektenlarven und Jungfische geschützte Rückzugsräume. In den kiesigen Flachwasserzonen laichen selten gewordene Fischarten wie Strömer, Schmerle, Nase und Barbe. Auch zwischen den Steinen der Kiesbänke lebt eine Vielzahl empfindlicher Kleintiere, die auf ungestörte Lebensbedingungen angewiesen sind.

Gleichzeitig ist die Enz ein beliebter Ort der Erholung. Kanufahren bedeutet hier Naturerlebnis im Einklang mit dem Naturschutz: ruhig unterwegs sein, aufmerksam beobachten und respektvoll handeln. Kleinflüsse wie die Enz sind wertvolle Rückzugsräume für Flora und Fauna – und zugleich bedeutende Naherholungsgebiete. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Um dieses Gleichgewicht zu sichern, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Rechtsverordnung für ein naturverträgliches Bootfahren erlassen.


Geltungsbereich

Die Verordnung gilt auf der Enz im Landkreis Ludwigsburg
von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Bad am Viadukt in Bietigheim-Bissingen.

Streckenabschnitte und Regelungen

1. Roßwag – Vaihingen (Seemühle)

  • Befahrungsverbot: 1. Mai bis 30. September

2. Vaihingen (Freibad) – Bietigheim-Bissingen (Sägmühle)

(FFH-Schutzgebiet)

1. Mai – 30. September:

  • 45–64 cm Pegelstand: Befahrung nur mit lizenziertem Kanuguide

  • Ausnahme: Mitglieder des DKV

Ganzjährig:

  • Unter 45 cm Pegelstand: Befahrungsverbot

Wichtig:
Maßgeblich ist der Tagesmittelwert des Vortages am Pegel Vaihingen.

  • Pegel-Telefon: 07042 / 17111

  • Online: LUBW → Pegelkarte → „Vaihingen/Enz“

Bei Niedrigwasser werden Alternativstrecken angeboten. Die untere Enz ab Bietigheim Stadt bis zur Mündung in den Neckar ist in der Regel ohne Einschränkungen befahrbar.


Stand-up-Paddling (SUP)

Zwischen 1. März und 30. September ist SUP nur in ausgewiesenen Zonen erlaubt.

In Bietigheim-Bissingen gilt:

  • Nutzung ausschließlich zwischen Bad am Viadukt und Wobachsteg (SUP-Zone 2)

Diese Regelung schützt sensible Brut- und Rückzugsbereiche entlang der Ufer.


Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Ziel aller Regelungen ist es, die Enz als artenreichen Lebensraum dauerhaft zu erhalten und zugleich naturverträgliches Bootfahren zu ermöglichen.

Wer Pegelstände prüft, Schutzzeiten beachtet und sich rücksichtsvoll verhält, trägt dazu bei, dass Naturschutz und Naturerlebnis im Landkreis Ludwigsburg dauerhaft im Einklang bleiben.


Weitere Informationen

Enzregelung: siehe Rechtsverordnung Enz.
Pegel im Internet: Landesanstalt für Umwelt
Faltblatt zur Pegelregelung auf der Enz: Flyer Enz